Die Aufgaben des Stadtelternrates ergeben sich aus den Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, insbesondere aus dem § 99.
Der Stadtelternrat
- unterstützt Eltern bei der Information über ihre Rechte und Pflichten
- gibt Informationen über relevante Themen aus Politik und Verwaltung weiter
- wirkt auf Stadtebene bei Aktivitäten mit und fördert die Meinungsbildung
- informiert Eltern über relevante Angebote von anderen Organisationen
- unterstützt den Erfahrungsaustausch zwischen Eltern